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«Corona» - Beginn Nachwuchstrainings um eine Woche verschoben!

Der Vorstand sowie die technische Kommission haben entschieden, aufgrund der steigenden Fallzahlen den für morgen geplanten Trainingsstart der Nachwuchsabteilungen (U8-U16) vorerst um eine Woche auf den 2. November 2020 zu verschieben. Die Aktivtrainings finden nach Weisung der TrainerInnen unter Einhaltung des Schutzkonzepts mit einer max. Gruppengrösse von 15 Personen statt. In den Turnhallen gilt eine generelle Maskenpflicht. Weitere Infos:

Seraina Ummel (seraina.ummel@btv-athletics.ch) am 25.10.2020 05:20

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Trainingsstart Herbst 2020 

Leider müssen wir davon ausgehen, dass in den kommenden Stunden, maximal Tagen, auf Stufe Bund drastischere Massnahmen beschlossen werden. Deshalb haben die Technische Kommission sowie der Vorstand von BTV Aarau Athletics entschieden, den Trainingsstart der Nachwuchskategorien U8, U10, U12, U14 sowie U16 um mindestens eine Woche zu verschieben. Trainings im Nachwuchsbereich finden also frühestens in der Woche ab Montag, 2. November 2020 statt.

Für die Athletinnen und Athleten der Aktiv-Kategorien (ab U18) können Trainings in Absprache mit den Trainerinnen und Trainern durchgeführt werden. Folgende Regeln sind einzuhalten: 

  • Die Gruppengrösse ist auf maximal 15 Personen zu beschränken.
  • Die inzwischen zur Routine gewordenen Hygienemassnahmen und Abstandsregeln sind stets einzuhalten.
  • Bei Krankheitssymptomen darf nicht am Training teilgenommen werden.
  • Alle Athletinnen und Athleten sowie sämtliche Trainerinnen und Trainer erscheinen bereits umgezogen im Training. Die Garderoben dürfen erst nach dem Training zum Duschen genutzt werden. So kann eine Durchmischung der unterschiedlichen Nutzergruppen vermieden werden.
  • Bei Trainings in geschlossenen Räumen bzw. Turnhallen, Krafträumen, Laufkorridor etc. gilt eine generelle Maskenpflicht.
  • Bei Trainings im Leichtathletikstadion Schachen gilt auf dem gesamten Areal der Sportanlage eine allgemeine Maskenpflicht. Zum Beispiel im Eingangsbereich, in den Garderoben und Toiletten muss eine Maske getragen werden. Beim Betreten der Rundbahn darf man sich der Maske entledigen, sofern die Abstandsregeln eingehalten werden können. Können die Abstandsregeln nicht eingehalten werden, gilt auch im Freien die Maskenpflicht.
  • Es soll vorwiegend in beständigen Gruppen trainiert werden. Zudem ist in jedem Training eine Präsenzliste zu führen.

Die Aktivtrainer/innen können ihre Trainingseinheiten unter Einhaltung des Schutzkonzeptes frei gestalten. Die Technische Kommission und der Vorstand empfehlen, die Trainings vorwiegend draussen abzuhalten.

Spätestens am 30. Oktober 2020 werden wir wieder informieren.

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